"Das Schloß als Verschluß von Türen, Truhendeckeln und Schranktüren ist über seine technische Aufgabe des Schließens durch den Riegel hinaus, durch seine Abdeckplatten mit dem dekorativen System der Bänder und Spangen verbunden. Die Schloßblätter oder Bleche werden zur ornamental-dekorativen Gestaltung verwendet. Jedes Schloß ist an einer Unterlage, dem Schloßblech befestigt. Es kann ungeschützt oder wie die Abbildung zeigt, von einem Schloßkasten umgeben sein. In diesem Fall ist die Verbindung zwischen Blech und Deckelplatte durch die vier Schmalseiten des Kastens gegeben. Die Seite, an der der Riegel oder Falle heraustreten, nennt man Stulp. Den sogen. Umschweif bilden die drei übrigen Seiten. Das Schloß ist in Ableitung seiner Aufgabe, Besitz zu sichern, im Volksglauben in erster Linie eine Gewähr zum Schutz vor Geistern, Dämonen und wilden Tieren, auch gilt es in der volkstümlichen Allegorik als ein Zeichen der Verschwiegenheit und Weisheit. H.B." aus Kunstgewerbemuseum Berlin, Führer durch die Sammlungen, 1988, Kat. Nr. 278
MAKR